Was ist ein GAP-Versicherung?

Bei der GAP-Deckung handelt es sich um eine optionale Zusatzversicherung, die bei einem Schadensfall den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dessen Restwert übernimmt. Der Begriff GAP steht zum einen für das englische Wort für Lücke, zum anderen für die fachliche korrekte Bezeichnung: Guaranteed Asset Protection.

Die GAP-Versicherung sichert Ihnen die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt und ausstehender Finanzierungssumme der Bank oder des Leasinggebers ab (Forderung der Bank/Leasinggeber ist zumeist höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs).

Nähere und detaillierte Angaben dazu finden Sie im Angebot, Leistungsübersicht oder in den entsprechenden Bedingungen.

Wann greift die GAP Deckung?

Je nach Umfang der Versicherungspolice greift im Falle eines Totalschadens, bei Vandalismus, Beschädigung oder Diebstahl des Leasingfahrzeugs in der Regel die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung. Sie leistet dann den sogenannten „Wiederbeschaffungswert“ des Fahrzeugs zum Schadenstag. Dabei handelt es sich um einen Wert, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs mit ähnlicher Ausstattung und Kilometer-Laufleistung aufgebracht werden müsste. Gerade bei Wohnmobilen ist dieser Wiederbeschaffungswert oftmals geringer als der Restwert des Fahrzeugs. Dieser Restwert resultiert aus den noch offenen Beträgen des Leasingvertrags. Das Heißt: Obwohl Sie als Leasingnehmer den totalen Wertverlust zu beklagen haben, sind Sie zur Zahlung der noch offenen Leasingraten verpflichtet. Genau hier setzt die GAP-Deckung an und zahlt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeuges.

Welche Fahrzeugarten können versichert werden?

Wohnmobile und Wohnwagen

Begrenzung von Fahrzeugwerten und die maximale Entschädigungshöhe?

Wohnmobile / Wohnwagen bis zu einem Listenneuwert von max. 250.000,-€. Die maximale Höchstentschädigung im Schadensfall beträgt 20.000,-€.

Wie würde bei einer Regulierung eines GAP-Schadens gezahlt werden? (Beispiel)

An einem Beispiel wird der Vorteil der GAP-Deckung deutlich. Nehmen wir an, am Schadentag würde der Versicherer bei Ihrem geleasten Fahrzeug einen Wiederbeschaffungswert von 65.000 Euro ermitteln. Der Leasing-Restbetrag würde jedoch mit 70.000 Euro zu Buche schlagen. Eine zusätzlich abgeschlossene GAP-Deckung würde nun die 5.000 Euro Differenz leisten uns Selbstbeteiligung zahlen.

  • Wiederbeschaffungswert: 65.000 Euro
  • Leasingwert: 70.000 Euro
  • Differenz: 5.000 Euro (= GAP-Deckung)
  • Selbstbeteiligung in der Vollkasko-Versicherung = bis 1.000,- €
  • übernehmen den nicht verbrauchten Teil der Anzahlung, der sonst verloren wäre
  • notwendige Reise- und Bergungskosten sowie die Kosten für ein Ersatzfahrzeug bei Neufahrzeugen, insgesamt max. 5.000,- €

Wohlgemerkt, die GAP-Deckung leistet nur für Leasingraten NACH dem Schadenfall – nicht gezahlte Raten VOR Eintritt des Schadenfalls werden nicht übernommen. Ebenso wird eine in der Vollkasko vereinbarte Selbstbeteiligung bis 1.000,- € erstattet.

Wo kann ich einen Schaden melden?

Ein Schaden kann über die Homepage gemeldet werden.

Schaden melden

Welche Unterlagen sind für die Schadenregulierung notwendig?

Wir helfen Ihnen in einem Schadenfall schnell und unbürokratisch. Senden Sie bitte folgende Dokumente an schaden@gap24.de und wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

  • Eine Kopie des erstellten Gutachtens
  • Eine Kopie des Leasing-/Finanzierungsvertrags
  • Eine Kopie der Ablöseforderung der Bank-/Leasinggesellschaft
  • Eine Kopie der Abrechnung der Wohnmobilversicherung