FAQ

FAQ GAP-Deckung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur GAP-Deckung von AssVers – von der finanziellen Lücke bei Totalschaden oder Diebstahl bis hin zu Entschädigung, Voraussetzungen und Schadenmeldung. 

Die GAP-Deckung kann eine sinnvolle Ergänzung für finanzierte, geleaste oder im Mietkauf erworbene Wohnmobile und Wohnwagen sein. 

Die dargestellten Antworten sind verkürzt beschrieben. Maßgeblich sind immer das konkrete Angebot, der Versicherungsschein und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. 

Allgemeines zur GAP-Deckung

Allgemeines zur GAP-Deckung

Die GAP-Deckung ist eine Forderungsdifferenzversicherung. Sie kann die finanzielle Lücke zwischen der offenen Forderung aus einem Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrag und dem Wiederbeschaffungs- bzw. Zeitwert des versicherten Fahrzeugs absichern. 

Versicherungsschutz und Leistung

Versicherungsschutz und Leistung

Versichert ist der Differenzbetrag zwischen der vertraglich geschuldeten Ausgleichsforderung aus Leasing, Mietkauf oder Finanzierung zuzüglich einer nicht verbrauchten Anzahlung und dem Wiederbeschaffungs- bzw. Zeitwert des versicherten Fahrzeugs.

Entschädigung und Grenzen

Entschädigung und Grenzen

Im Leistungsfall wird grundsätzlich die Differenz zwischen der vertraglich geschuldeten Ausgleichsforderung zuzüglich einer nicht verbrauchten Anzahlung und dem Wiederbeschaffungs- bzw. Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Schadens berechnet.

Finanzierung, Leasing und Vertragsende

Finanzierung, Leasing und Vertragsende

Die Ausgleichsforderung entspricht vereinfacht der offenen Forderung aus dem Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrag. Dazu können restliche fest vereinbarte Raten sowie ein vereinbarter Restwert oder eine Schlussrate gehören.

Geltungsbereich und Ausschlüsse

Geltungsbereich und Ausschlüsse

Der Versicherungsschutz gilt für das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug im geografischen Europa sowie in der Türkei, Marokko und Tunesien.

Schadenfall und Nachweise

Schadenfall und Nachweise

Ein Schaden sollte unverzüglich über den vorgesehenen Schadenweg gemeldet werden. Wichtig ist, dass die Unterlagen der Kasko- oder Haftpflichtversicherung sowie der Finanzierungsgesellschaft vollständig eingereicht werden.

Sie haben weitere Fragen? 

Unser Team unterstützt Sie gerne bei Fragen zur GAP-Deckung, zur Angebotsberechnung, zu Entschädigungsgrenzen oder zum richtigen Verhalten im Schadenfall.