FAQ
FAQ Camper-Inhalts-Schutz
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Camper-Inhalts-Schutz von AssVers – von den versicherten Sachen über die abgesicherten Gefahren bis hin zu Entschädigungsgrenzen, Nachweisen und Schadenmeldung.
Der Camper-Inhalts-Schutz ist eine sinnvolle Ergänzung für alle, die den losen Inhalt im Wohnmobil oder Wohnwagen zusätzlich absichern möchten.
Die dargestellten Antworten sind verkürzt beschrieben. Maßgeblich sind immer das konkrete Angebot, der Versicherungsschein und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Allgemeines zum Camper-Inhalts-Schutz
Der Camper-Inhalts-Schutz ist eine optionale Zusatzversicherung für den losen, nicht fest eingebauten Inhalt im privat genutzten Wohnmobil oder Wohnwagen.
Er schützt vor finanziellen Folgen, wenn versicherte Gegenstände durch einen versicherten Schaden zerstört, beschädigt oder entwendet werden.
Der Camper-Inhalts-Schutz ist sinnvoll für alle, die im Wohnmobil oder Wohnwagen regelmäßig persönliche Gegenstände, Reisegepäck, Campingausrüstung, Technik, Fahrräder oder Sportgeräte mitführen.
Gerade bei längeren Reisen oder hochwertiger Ausstattung kann der Wert des losen Inhalts schnell mehrere Tausend Euro erreichen.
Nein. Loser Inhalt ist in der Kaskoversicherung des Wohnmobils oder Wohnwagens grundsätzlich nicht automatisch mitversichert.
Die Kaskoversicherung schützt in erster Linie das Fahrzeug selbst sowie fest mit dem Fahrzeug verbundene oder je nach Bedingung mitversicherte Fahrzeugbestandteile. Für den losen Inhalt ist der Camper-Inhalts-Schutz die passende Ergänzung.
Der Camper-Inhalts-Schutz ist für privat genutzte Wohnmobile und Wohnwagen vorgesehen.
Versicherte Sachen
Versichert werden kann der lose, nicht fest eingebaute Inhalt im Wohnmobil oder Wohnwagen, der dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dient. Dazu zählen insbesondere Reisegepäck, Haushaltszubehör, Technik, Elektronik, Fahrräder, Pedelecs und Sportgeräte.
Ja. Persönliches Reisegepäck und sonstige Gegenstände des persönlichen Bedarfs können über den Camper-Inhalts-Schutz abgesichert werden.
Ja. Haushaltszubehör sowie loses, nicht fest eingebautes Inventar können mitversichert sein. Dazu können zum Beispiel Campingmöbel, Geschirr, Küchenzubehör oder andere lose mitgeführte Gegenstände gehören.
Ja. Technik und Elektronik können mitversichert sein. Dazu zählen zum Beispiel Fernseher, Kamera, Laptop, Tablet, Smartphone, Computer sowie Funk-, Fax- und Telekommunikationsgeräte.
Fahrräder, nicht versicherungspflichtige Pedelecs und sonstige Sportgeräte können mitversichert sein. Wenn sie außerhalb des Fahrzeugs befestigt sind, müssen sie mit einem Sicherheitsbügelschloss, Panzerkabelschloss oder einem gleichwertigen Schloss gegen einfache Wegnahme gesichert sein.
Bargeld, Wertsachen, geladene Beträge auf Chipkarten, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Medaillen sowie Sachen aus Gold und Platin können mitversichert sein. Die Entschädigung ist jedoch auf maximal 10 % der abgeschlossenen Versicherungssumme begrenzt.
Nicht alles ist über den Camper-Inhalts-Schutz abgesichert. Nicht versichert sind zum Beispiel Lebens- und Genussmittel, Sparbücher, bestimmte Sammlungen, Schusswaffen sowie Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör, soweit diese über die Kaskoversicherung des Wohnmobils oder Wohnwagens mitversichert gelten.
Versicherte Gefahren
Der Camper-Inhalts-Schutz kann bei folgenden Gefahren leisten:
- Unfall des Wohnmobils oder Wohnwagens
- Einbruchdiebstahl
- Diebstahl des gesamten Fahrzeugs
- Raub oder räuberische Erpressung
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Sturm, Hagel und Überschwemmung
Ja. Wenn in das Wohnmobil oder den Wohnwagen eingebrochen wird und versicherte Sachen entwendet oder beschädigt werden, kann Versicherungsschutz bestehen.
Ja. Wird das gesamte Wohnmobil oder der gesamte Wohnwagen gestohlen und befinden sich versicherte Gegenstände darin, kann der Camper-Inhalts-Schutz für den versicherten Inhalt greifen.
Ja. Schäden oder Verluste durch Raub oder räuberische Erpressung können mitversichert sein.
Ja. Der Camper-Inhalts-Schutz kann leisten, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion beschädigt, zerstört oder entwendet werden.
Ja. Naturgefahren wie Sturm, Hagel und Überschwemmung können mitversichert sein.
Ja. Wird der lose Inhalt durch einen Unfall des Wohnmobils oder Wohnwagens beschädigt oder zerstört, kann Versicherungsschutz bestehen.
Entschädigung und Versicherungssumme
Der Camper-Inhalts-Schutz kann mit einer Versicherungssumme von
- 5.000 €
- 10.000 €
- 15.000 €
- 20.000 €
abgeschlossen werden.
Die maximale Entschädigung richtet sich nach der abgeschlossenen Versicherungssumme. Je nach gewähltem Baustein beträgt die Höchstentschädigung also 5.000 €, 10.000 €, 15.000 € oder 20.000 €.
Für die meisten versicherten Sachen gilt keine gesonderte Höchstentschädigungsgrenze innerhalb der abgeschlossenen Versicherungssumme.
Eine Ausnahme gilt insbesondere für Bargeld, Wertsachen, geladene Beträge auf Chipkarten, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Medaillen sowie Sachen aus Gold und Platin. Hier ist die Entschädigung auf maximal 10 % der abgeschlossenen Versicherungssumme begrenzt.
Versicherte Sachen können zum Neuwert ersetzt werden. Wichtig ist: Der Wert sollte durch Anschaffungsrechnungen oder Kaufbelege nachgewiesen werden können.
Im Schadenfall sollten Kaufbelege oder andere geeignete Nachweise eingereicht werden. Wenn der Wert einer Sache nicht nachgewiesen werden kann, kann dies die Entschädigung beeinflussen.
Der Camper-Inhalts-Schutz gilt auf erstes Risiko. Das bedeutet: Innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme wird keine Unterversicherung angerechnet.
Vorzelt, Parzelle und Fahrradträger
Ja, der Versicherungsschutz kann auch für loses Inventar im Vorzelt und auf der selbstgenutzten Parzelle bestehen. Beim Verlassen sollte das Vorzelt verschlossen sein, zum Beispiel durch Reißverschluss, Knöpfe oder Türen.
Ja. Der Versicherungsschutz kann auch auf der selbstgenutzten Parzelle bestehen, soweit die Voraussetzungen der Bedingungen erfüllt sind.
Ja, Fahrräder, nicht versicherungspflichtige Pedelecs und Sportgeräte können auch außerhalb des Fahrzeugs mitversichert sein, wenn sie entsprechend gegen einfache Wegnahme gesichert sind.
Fahrräder und Pedelecs sollten mit einem Sicherheitsbügelschloss, Panzerkabelschloss oder gleichwertigen Schloss mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen verbunden sein.
Geltungsbereich und Reisen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die geografischen Grenzen Europas, die außereuropäischen Länder der Europäischen Union, Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei. Auch Fährfahrten zwischen diesen Ländern können umfasst sein.
Ja. Der Versicherungsschutz kann auch bei Fährfahrten zwischen den versicherten Ländern bestehen.
Ja, soweit sich das Wohnmobil oder der Wohnwagen im vereinbarten Geltungsbereich befindet.
Schadenfall und Nachweise
Ein Schaden sollte schnellstmöglich über den vorgesehenen Schadenweg gemeldet werden. Nutzen Sie hierfür die Kontaktdaten des Versicherers oder die auf der Produktseite angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Ja. Bei Diebstahl sollte unverzüglich eine polizeiliche Anzeige erfolgen. Zusätzlich sollte eine Aufstellung der entwendeten Gegenstände erstellt werden.
Im Schadenfall sollten insbesondere folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Schadenmeldung
- Polizeiliche Anzeige bei Diebstahl
- Liste der entwendeten oder beschädigten Gegenstände
- Kaufbelege oder Anschaffungsnachweise
- Fotos oder sonstige Nachweise, soweit vorhanden
Ja. Beschädigte Sachen sollten möglichst aufbewahrt werden, bis der Versicherer den Schaden geprüft oder die Freigabe erteilt hat.
Sie haben weitere Fragen?
Unser Team unterstützt Sie gerne bei Fragen zum Camper-Inhalts-Schutz, zur Angebotsberechnung, zu versicherten Sachen oder zum richtigen Verhalten im Schadenfall.