Was ist eine Inhalts-Versicherung?

Bei der Inhalts-Versicherung handelt es sich um eine optionale Zusatzversicherung, die bei einem Schadenfall, der durch einen Unfall, einen Einbruch oder durch den Diebstahl des gesamten Wohnmobils / Wohnwagen, das lose, nicht verklebte oder verschraube Inventar zum Neuwert mitversichert.

Die Inhalts-Versicherung sichert Ihnen somit einen Wirtschaftlichen Schaden, der durch das abhandenkommen oder zerstörte lose Inventar.

Welche Risiken sind in der Inhalts-Versicherung versichert?

  • Unfall des Wohnmobils
  • Einbruchdiebstahl und Diebstahl des gesamten Fahrzeugs
  • sowie Raub oder räuberische Erpressung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Elementarereignisse (Sturm, Hagel und Überschwemmung)

Was ist versichert?

  • Persönliches, Reisegepäck und sonstige Gegenstände des persönlichen Bedarfs
    Haushaltszubehör
  • Loses, nicht fest eingebautes Inventar
  • Rundfunk-, Phono-, Video-, DVD-, Blu-ray- und Fernsehgeräte aller Art (auch Player und Recorder) einschl. Zubehör wie Antennen (auch nicht fest eingebaute)
  • Foto-, Film- und Videokameras
  • Computer aller Art (einschließlich Drucker, Scanner, Modem, Laptops, Notebooks und Handhelds sowie allen anderen mobilen Geräten), Funk-, Fax- und Telefonkommunikationsanlagen und -Geräte aller Art einschl. Zubehör zu allen aufgeführten Geräten.
  • Fahrräder, nicht versicherungspflichtige Pedelecs und sonstige Sportgeräte, die sich nicht im Wohnmobil befinden, sind auch versichert, wenn sie mit einem Sicherheits-Bügelschloss, mit einem Panzerkabelschloss oder einem gleichwertigen Schloss mit dem Wohnmobil verbunden sind und somit gegen die einfache Wegnahme gesichert sind.

-> Keine gesonderte Höchstentschädigungsgrenze für die oben aufgeführten Sachen/Gegenstände (3.a bis f) innerhalb der abgeschlossenen Versicherungssumme.

  • Bargeld, Wertsachen, geladene Beträge auf Chipkarten, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen, sowie Sachen aus Gold und Platin (bis zu 10% der abgeschlossenen Versicherungssumme).

Gibt es Begrenzungen bei der Entschädigung?

Bei der Entschädigung im Schadenfall gibt es keine Begrenzungen für versicherte Gegenstände. Loser Inhalt wird bis zur Höhe der Versicherungssumme nach dem Neuwert versichert / erstattet.

Ausnahme: Bargeld, Wertsachen, geladene Beträge auf Chipkarten, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen, sowie Sachen aus Gold und Platin (bis zu 10% der abgeschlossenen Versicherungssumme).

Wie hoch ist die Maximale Entschädigung?

Die Höchstentschädigung im Schadenfall liegt an der von Ihnen abgeschlossen Versicherungssumme

  •   5.000,- € Versicherungssumme
  • 10.000,- € Versicherungssumme
  • 15.000,- € Versicherungssumme
  • 20.000,- € Versicherungssumme

Wo kann ich einen Schaden melden?

Nutzen Sie hierfür die hinterlegten Kontaktdaten des Versicherers. Die Erfahrung zeigt, dass Schäden so schneller reguliert werden können, da Rückfragen schneller den richtigen Ansprechpartner erreichen.

In welcher Form müssen Nachweise im Schadenfall erbracht werden?

Im Schadenfall muss der Diebstahl mit einer Aufstellung der entwendeten Gegenstände polizeilich gemeldet werden. Es müssen entsprechende Kaufbelege der entwendeten Gegenstände für die Regulierung eingereicht werden.

In welchen Ländern besteht der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die geographischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Ländern der Europäischen Union Marokko, Tunesien oder dem asiatischen Teil der Türkei oder bei Fährfahrten zwischen diesen Ländern.

Ist der Inhalt im Vorzelt mitversichert?

Der Versicherungsschutz besteht für das lose Inventar im Vorzelt und die gesamte selbstgenutzte Parzelle. Das Vorzelt muss beim Verlassen verschlossen sein (z.B. Reißverschluss bzw. Knöpfe oder Türen), um einen Diebstahl möglichst zu verhindern.

Sind E-Bikes / Fahrräder mitversichert?

Für E-Bike / Fahrrad besteht Versicherungsschutz, wenn Ihr E-Bike / Fahrrad am Fahrzeug befestigt ist und gesondert mit einem Sicherheitsbügelschloss, einem Panzerkabelschloss oder einem gleichwertigen Schloss gegen die einfache Wegnahme gesichert sein.