Wohnmobil Premium-Versicherung

Die Zusatzversicherung zu einer bei uns bestehenden Wohnmobilversicherung

48 Monate Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Mit der Wohnmobil Neupreis Versicherung zahlt der Versicherer den Neupreis des Wohnmobils, wenn innerhalb von 48 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.

48 Monate Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Mit der Wohnmobil Kaufpreis Versicherung zahlt der Versicherer den Kaufpreis des Wohnmobils, die als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden, wenn innerhalb von 48 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.

Eigenschadenschutz-Versicherung

Versichert sind auch Schäden an Ihren eigenen Sachen, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, wenn der Schaden von einem berechtigten Fahrer verursacht wurde.

Eigene Sachen sind:

  • andere, auf Sie zugelassene Kraftfahrzeuge, auch wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden (ausgenommen hiervon sind Betriebsgelände),
  • eigene Gebäude,
  • eigene sonstige Sachen, sofern sich diese Sachen nicht im oder am versicherten Fahrzeug befinden.

Dadurch entstehende Folgeschäden (z.B. Wertminderung, Mietwagenkosten und sonstige Ausfallkosten) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 100.000EUR. 

Auslandschadenschutz-Versicherung

Es besteht Versicherungsschutz für das Wohnmobil bei einem Unfall außerhalb Deutschlands in Europa, den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, Marokko, Tunesien und im asiatischen Teil der Türkei.

Der Versicherungsschutz auf die ersten 6 Monate eines Auslandsaufenthaltes. 

Fahrerschutz-Versicherung

Erleiden Sie als Fahrer Ihres Wohnmobiles einen Unfall, erhalten Sie Ihren Personenschaden von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt (z. B. auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen) – unabhängig davon, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht. 

Tierbiss inkl. Folgeschäden

Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss verursacht werden, sind in der Wohnmobilversicherung (Teilkasko) mitversichert. Diese Schäden inkl. daraus resultierende Folgeschäden sind bis zu einer Höhe von 10.000,- € mitversichert .

Kurzschluss inkl. Folgeschäden

Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Wohnmobils durch Kurzschluss. Folgeschäden an Aggregaten sind bis zu einer Höhe von 10.000,- € mitversichert.

Mietwagen bei Entwendung des Fahrzeuges

Wird Ihr Wohnmobil entwendet, übernehmen wir zusätzlich die Kosten für ein Selbstfahrer-Vermietfahrzeug. Die Kosten werden so lange übernommen, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht oder ein Ersatzfahrzeug beschafft wird. Wir übernehmen die Kosten für höchstens 30 Tage und insgesamt höchstens bis zu 1.500 EUR. 

Neupreisentschädigung für Autoradio und / oder Navigationsgerät max. 36 Monate

Bei einem nach A.2.1.3 AKB mitversicherten Autoradio und / oder Navigationsgerät ersetzt der Versicherer bei Zerstörung oder Verlust des Gerätes abweichend von A.2.6.4 den Neupreis eines gleichwertigen Gerätes unter folgenden Voraussetzungen:

  • das Gerät ist nicht älter als 36 Monate und
  • Sie reichen die ursprüngliche Anschaffungsrechnung des Gerätes ein und
  • Sie weisen eine entsprechende Ersatzbeschaffung nach

Erweiterung der versicherten Elementarschäden

  • Erdbeben (naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird)
  • Erdrutsch (naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen, z. B. Mure)
  • Erdsenkung (naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen)
  • Lawinen (an Berghängen oder von Hausdächern niedergehende Schnee- oder Eismassen)
  • Vulkanausbruch (plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava-Ergüssen, Asche-Eruption oder dem Ausströmen von sonstigen Materialen und Gasen)

Mitversicherung Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug z. B. durch

  • Aufspringen der Motorhaube, Seitenklappe, Heckgaragentür
  • Falschbetankung
  • Reifenplatzer
  • Bedienungsfehler,
  • ein verbundenes Fahrzeug ohne Einwirkung von außen (Schlingerdeckung)
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.

Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen zum direkten Download: