Leistungsstarker Schutz mit unserer Wohnwagenversicherung

Zuverlässig und sicher

Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit

In der Voll- und Teilkaskoversicherung verzichtet der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (bis auf wenige Ausnahmen).

12 Monate Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Mit der Wohnwagen Neupreis Versicherung zahlt der Versicherer den Neupreis des Wohnwagens, wenn innerhalb von 12 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt (Eine Erhöhung auf 24 Monate ist über das Leistungspaket Wohnwagen-Premium möglich).

12 Monate Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Mit der Wohnwagen Kaufpreis Versicherung zahlt der Versicherer den Kaufpreis des Wohnwagens, die als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt (Eine Erhöhung auf 24 Monate ist über das Leistungspaket Wohnwagen-Premium möglich).

Glasschaden-Reparatur

In der Wohnmobilversicherung sind Reparaturen von Glasschäden enthalten. Dabei verzichtet der Versicherer auf den Abzug der Selbstbeteiligung (gilt nicht bei Austausch der Scheibe).

Tierbiss inkl. Folgeschäden

Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss verursacht werden, sind in der Wohnwagenversicherung (Teilkasko) mitversichert. Diese Schäden inkl. daraus resultierende Folgeschäden sind bis zu einer Höhe von 5.000,- € mitversichert (Eine Erhöhung der Entschädigungsleistung auf 10.000,- € ist über das Leistungspaket Wohnwagen-Premium möglich).

Verzicht auf Abzüge „neu für alt"

Auf einen dem Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs entsprechenden Abzug der Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird bei Beschädigung des Fahrzeuges verzichtet.

Geltungsbereich Europaweit, MA, TN, TR

Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, Marokko, Tunesien und im asiatischen Teil der Türkei.

Wohnwagenversicherung mit Fährrisiko

Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport auf einer Fähre oder einem Schiff dadurch entstehen, dass

  • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
  • das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
  • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil die Schiffsführung anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um das Schiff, die Passagiere oder die Ladung zu retten (Havarie Grosse).

Außerdem ersetzt der Versicherer Beiträge der Havarie-Grosse gemäß internationalem Seerecht bzw. anwendbarem Frachtrecht mit Ausnahme der auf das Frachtgut entfallenden Beiträge. In diesen Fällen wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nicht abgezogen.

Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen zum direkten Download: