FAQ
FAQ Miet-Camper-Schutz
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Miet-Camper-Schutz von AssVers – von den versicherten Leistungen über die Produktlinien Smart, Komfort und Premium bis hin zu Reiserücktritt, Selbstbeteiligung, Innenraumschutz, Mietausfall und Schadenmeldung.
Der Miet-Camper-Schutz ist eine sinnvolle Ergänzung für alle, die ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mieten und sich gegen wichtige finanzielle Risiken während der Reise absichern möchten.
Die dargestellten Antworten sind verkürzt beschrieben. Maßgeblich sind immer das konkrete Angebot, der Versicherungsschein und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Allgemeines zum Miet-Camper-Schutz
Der Miet-Camper-Schutz ist eine Versicherungslösung für gemietete Wohnmobile und Wohnwagen. Je nach gewählter Produktlinie können verschiedene Risiken rund um die Camper-Reise abgesichert werden – zum Beispiel Selbstbeteiligung, Innenraumschäden, loser Inhalt, Mietausfall sowie Reiserücktritt und Reiserücktransport.
Der Miet-Camper-Schutz ist sinnvoll für Mieter von Wohnmobilen oder Wohnwagen, die während ihrer Reise zusätzliche Sicherheit wünschen. Besonders hilfreich ist er, wenn im Mietvertrag eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart wurde, wertvoller Inhalt mitgeführt wird oder eine Reiseabsicherung vor und während der Reise gewünscht ist.
Der Miet-Camper-Schutz kann in den Produktlinien Smart, Komfort und Premium abgeschlossen werden. Die Produktlinien unterscheiden sich im Leistungsumfang. Smart enthält die Grundbausteine, Komfort ergänzt die Mietausfall-Versicherung und Premium enthält zusätzlich Reiserücktritt und Reiserücktransport.
Der Beitrag richtet sich nach Produktlinie, Mietpreis pro Tag und gewählter Selbstbeteiligungs-Versicherung. Laut Flyer beginnt der Schutz bei 4,00 € pro Tag in Smart, 4,35 € pro Tag in Komfort und 7,30 € pro Tag in Premium.
Produktlinien und Leistungsumfang
Smart enthält folgende Bausteine:
- Selbstbeteiligungs-Versicherung
- Camper-Innenraum-Haftpflichtschutz
- Camper-Inhalts-Schutz
Smart ist damit der kompakte Grundschutz für gemietete Camper.
Komfort enthält folgende Bausteine:
- Selbstbeteiligungs-Versicherung
- Camper-Innenraum-Haftpflichtschutz
- Camper-Inhalts-Schutz
- Mietausfall-Versicherung
Komfort erweitert Smart also um die Absicherung möglicher Mietausfallansprüche des Vermieters.
Premium enthält folgende Bausteine:
- Reiserücktritt-Versicherung
- Reiserücktransport
- Selbstbeteiligungs-Versicherung
- Camper-Innenraum-Haftpflichtschutz
- Camper-Inhalts-Schutz
- Mietausfall-Versicherung
Premium bietet damit den umfassendsten Schutz innerhalb des Miet-Camper-Schutzes.
Ja. Bei der Selbstbeteiligungs-Versicherung sind Versicherungssummen von 1.000 € oder 1.500 € vorgesehen. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt dabei 250 €.
Selbstbeteiligungs-Versicherung
Die Selbstbeteiligungs-Versicherung kann den Eigenanteil reduzieren, den der Mieter im Schadenfall aufgrund des Mietvertrages oder der Fahrzeugversicherung tragen muss.
Erstattet werden kann der über 250 € hinausgehende Eigenanteil bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme beträgt je nach Auswahl 1.000 € oder 1.500 €.
Ja. Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 250 €.
Ja. Die Selbstbeteiligungs-Versicherung ist in Smart, Komfort und Premium enthalten.
Camper-Innenraum-Haftpflichtschutz
Der Camper-Innenraum-Haftpflichtschutz kann Beschädigungen am Innenraum und am fest eingebauten Inventar des gemieteten Campers absichern.
Die Entschädigungsgrenze beträgt bis zu 2.500 €. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 250 €.
Abgesichert sein können Beschädigungen am Innenraum und am fest eingebauten Inventar des Miet-Campers. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den Bedingungen.
Ja. Der Camper-Innenraum-Haftpflichtschutz ist in Smart, Komfort und Premium enthalten.
Camper-Inhalts-Schutz
Der Camper-Inhalts-Schutz kann den losen Inhalt im gemieteten Wohnmobil oder Wohnwagen absichern – zum Beispiel Reisegepäck, Haushaltszubehör, loses Inventar, Technik, Fahrräder und Sportgeräte.
Die maximale Entschädigungsgrenze beträgt 10.000 €. Für bestimmte Sachen wie Technik, Kameras, Computer, Telekommunikationsgeräte, Fahrräder, Pedelecs und Sportgeräte gelten besondere Grenzen bis maximal 5.000 €.
Versichert sein können unter anderem:
- persönliches Reisegepäck
- sonstige Gegenstände des persönlichen Bedarfs
- Haushaltszubehör
- loses, nicht fest eingebautes Inventar
- Rundfunk-, Phono-, Video-, DVD-, Blu-Ray- und Fernsehgeräte
- Foto-, Film- und Videokameras
- Computer, Laptops, Notebooks und mobile Geräte
- Funk-, Fax- und Telekommunikationsgeräte
- Fahrräder, nicht versicherungspflichtige Pedelecs und sonstige Sportgeräte
Ja, Fahrräder, nicht versicherungspflichtige Pedelecs und sonstige Sportgeräte können mitversichert sein. Befinden sie sich außerhalb des Wohnmobils, müssen sie mit einem Sicherheits-Bügelschloss, Panzerkabelschloss oder gleichwertigen Schloss mit dem Wohnmobil verbunden und gegen einfache Wegnahme gesichert sein.
Versichert sein können unter anderem:
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Einbruchdiebstahl
- Diebstahl des gesamten Fahrzeugs
- Vandalismus nach Einbruch
- Raub oder räuberische Erpressung
- Sturm, Hagel und Überschwemmung
- Unfall des Wohnmobils oder Wohnwagens
Im Flyer wird für den Camper-Inhalts-Schutz eine Selbstbeteiligung von 0,00 € je Versicherungsfall genannt.
Mietausfall-Versicherung
Die Mietausfall-Versicherung kann Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter absichern, wenn durch einen Schaden am Camper während der Mietdauer oder durch den Ausfall des Fahrers keine nachfolgende Vermietung möglich ist.
Die Entschädigungsgrenze beträgt bis zu 10.000 €. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt laut Flyer 0,00 €.
Die Mietausfall-Versicherung ist in Komfort und Premium enthalten. In Smart ist sie nicht enthalten.
Sie kann wichtig sein, wenn durch einen Schaden am Miet-Camper eine Anschlussvermietung nicht möglich ist und der Vermieter daraus Ansprüche gegen den Mieter geltend macht.
Reiserücktransport
Der Reiserücktransport umfasst einen Rückreise-Service im Rahmen der versicherten Reise. Er ist in Premium enthalten.
Ja. In Premium kann ein zinsloses Darlehen bei Insolvenz des Reiseveranstalters bis 5.000 € vorgesehen sein.
Nein. Der Reiserücktransport ist nur in Premium enthalten.
Reiserücktritt-Versicherung
Eine Reiserücktritt-Versicherung ist in der Produktlinie Premium enthalten. In Smart und Komfort ist sie nicht enthalten.
Die maximal wählbare Versicherungssumme beträgt 8.000 €.
In Premium können unter anderem vertraglich geschuldete Rücktrittskosten, Umbuchungsgebühren, ein Vermittlungsentgelt bis 100 € je Person sowie Umbuchungskosten ohne versichertes Ereignis bis 30 € je Person abgesichert sein.
Versicherte Ereignisse können unter anderem sein:
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- schwere Unfallverletzung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- konjunkturbedingte Kurzarbeit
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Wiederholen einer nicht bestandenen Prüfung
Ein Miet-Camper-Schutz mit Reiserücktritt sollte möglichst direkt bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, muss der Schutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abgeschlossen werden.
Versicherter Personenkreis
Versichert ist zunächst der Versicherungsnehmer. Je nach Vertragsgestaltung können zusätzlich eine zweite namentlich im Versicherungsschein erfasste volljährige Person sowie bis zu fünf verwandte Kinder mitversichert werden.
Ja. Eine zweite namentlich im Versicherungsschein erfasste volljährige Person, zum Beispiel Reisepartner, Ehegatte, Lebenspartner oder Angehöriger, kann mitversichert werden, sofern dies beantragt wurde.
Ja. Bis zu fünf verwandte Kinder können mitversichert werden, zum Beispiel leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkinder. Dies gilt längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und unter den in den Bedingungen genannten Voraussetzungen.
Geltungsbereich und Reisedauer
Der Versicherungsschutz gilt für die versicherte Camping- und Caravaning-Reise innerhalb der geografischen Grenzen Europas, der außereuropäischen Länder der Europäischen Union, Marokko, Tunesien und dem asiatischen Teil der Türkei sowie bei Fährfahrten zwischen diesen Ländern.
Der Schutz gilt für die Dauer der Anmietung des Mietfahrzeugs, maximal jedoch für 90 Tage.
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der geschuldete Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wurde. Bei den übrigen Versicherungskomponenten beginnt der Schutz frühestens mit der Übernahme des Mietfahrzeugs.
In den meisten Versicherungskomponenten endet der Schutz mit der Rückgabe des Mietfahrzeugs, spätestens mit Ablauf des letzten Tages der vereinbarten Vertragszeit. In der Reiserücktritt-Versicherung endet der Schutz, wenn die erste gebuchte Reiseleistung in Anspruch genommen wird.
Schadenfall und Nachweise
Ein Schaden sollte unverzüglich über den vorgesehenen Schadenweg gemeldet werden. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden.
Je nach Schadenfall können zum Beispiel folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Schadenmeldung
- Mietvertrag
- Versicherungsschein
- Fotos des Schadens
- Rechnungen oder Kostennachweise
- Nachweis über die Selbstbeteiligung
- Polizeiliche Anzeige bei Diebstahl oder strafbaren Handlungen
- Nachweise zu Reise-, Rücktritts- oder Mietausfallkosten
Ja. Schäden durch strafbare Handlungen, zum Beispiel Diebstahl oder Einbruchdiebstahl, sollten unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
Die Leistung wird erbracht, sobald die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt wurde und die notwendigen Nachweise vollständig vorliegen.
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Unser Team unterstützt Sie gerne bei Fragen zur GAP-Deckung, zur Angebotsberechnung, zu Entschädigungsgrenzen oder zum richtigen Verhalten im Schadenfall.