Was ist der Miet-Camper-Schutz?

Bei dem Miet-Camper-Schutz handelt es sich um eine optionale Zusatzversicherung, die Versicherungsschutz bei Beschädigung des Innenraumes und des fest eingebauten Inventars des für die Reise gemieteten Wohnmobiles oder Wohnwagens bietet. Hier erstattet Ihnen die Versicherung bei Beschädigungen am Mietfahrzeug bzw. Totalverlust des Mietfahrzeuges während der Mietdauer den von einem Kraftfahrzeugvermieter belasteten Selbstbehalt.

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

Ihr Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Vertragsabschluss. Er endet mit der ersten Inanspruchnahme von versicherten Reiseleistungen.

In den übrigen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz mit der Entgegennahme des Fahrzeuges und endet zudem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeuges, spätestens nach 92 Tagen.

Wie und wann erhält man die Versicherungsunterlagen?

Die Vertragsunterlagen werden nach Abschluss des Online-Vertrages per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.

Wann wird der Beitrag abgebucht?

Der Versicherungsbeitrag wird nach Abschluss des Vertrages auf der Kreditkarte direkt geblockt und 7 Tage später belastet. Bei Abbuchung wird der Beitrag innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss abgebucht.

In welchen Ländern besteht der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz für den Miet-Camper-Schutz gilt grundsätzlich europaweit.

Kann man auch ohne Deutschen Wohnsitz einen Vertrag buchen?

Der Vertragsabschluss kann auch mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands abgeschlossen werden.

Kann der Vertrag aufgrund Corona aufgehoben werden? Wenn ja, erhalte ich hierzu eine Gutschrift?

Der Vertrag kann bei einer eingeschlossenen Reiserücktritts-Versicherung bei einer Erkrankung von Ihnen oder einer versicherten Person storniert oder verschoben werden. Hierzu gilt die in den Bedingungen vermerkte Selbstbeteiligung.

Vorgehensweise bei der Stornierung der Reise / Fahrzeug?

Bei der Stornierung der Reise kann der abgeschlossene Vertrag – vor Reiseantritt – auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Bis wann vor der Reise kann man die Versicherung abschließen?

Die Versicherung kann bis VOR der Abholung des Fahrzeuges abgeschlossen werden.

Wie verhalte ich mich bei einem Schadenfall?

Der Schaden muss unverzüglich dem Versicherer angezeigt werden. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubungen und Schäden durch Feuer sind unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde zu melden und protokollieren zu lassen.

Kann die bestehende Versicherung aufgrund einer Stornierung oder aufgrund Corona auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden?

Ja, der Vertrag kann – vor Reiseantritt – auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Hierzu muss eine schriftliche Mitteilung eingereicht werden.

Wie erfolgt der Vertragsabschluss?

Der Vertragsabschluss muss von der buchenden Person Online abgeschlossen werden. Hierzu gehen Sie auf den Button "Online buchen" und tragen die für die Berechnung relevanten Daten ein.

Muss man den Vertrag kündigen?

Nein, da es bei diesem Vertrag um eine Versicherung für einen festen Zeitraum handelt, endet der Vertrag automatisch zu dem im Versicherungsschein (von Ihnen angegebenen) Datum.

Gibt es eine Begrenzung der Reisezeit?

Die Höchstreisezeit beträgt 92 Tage.

Wie verhält man sich bei einem Schadenfall?

Nutzen Sie hierfür die hinterlegten Kontaktdaten des Versicherers. Die Erfahrung zeigt, dass Schäden so schneller reguliert werden können, da Rückfragen schneller den richtigen Ansprechpartner erreichen.

Hat man beim Schadenfall eine Selbstbeteiligung?

Wenn Sie bei Ihrem gemieteten Campingfahrzeug einen Schaden verursacht haben, wird Ihnen Ihr Vermieter diesen bis zu der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung in Rechnung stellen. Sie erhalten dann nach Abwicklung des Schadenfalles von der Interlloyd den über die vertraglich vereinbarte Selbstbehalt von 250,- € hinausgehenden Wert erstattet.

Weshalb ist beim Abschluss der Miet-Camper-Schutz die Reiserücktritts-Versicherung nicht in meinem Vertrag enthalten?

Die Reiserücktritts-Versicherung ist nicht enthalten, wenn Sie den Spartarif abgeschlossen haben oder wenn die Fristen für die Reiserücktritts-Versicherung nicht eingehalten wurden. Siehe hierzu die Bedingungen für den Miet-Camper-Schutz.

Frist bezüglich der Reiserücktrittsversicherung?

Der Vertrag für den Miet-Camper-Schutz muss innerhalb von drei Tagen nach Mietvertragsabschluss oder mindestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Wer ist mein Ansprechpartner bezüglich des Vertrages?

Wenn Sie Fragen zum Versicherungsvertrag oder Abschluss des Vertrages haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Fragen rund um einen Schadenfall steht Ihnen die Interlloyd unter der Telefonnummer …………… oder per E-Mail an schaden(at)interlloyd.de zur Verfügung.

Kann man die bestehende Versicherung widerrufen?

Um einen Vertrag widerrufen zu können, muss der Vertrag mindesten 30 Tage bestehen. Der Vertrag kann nur (innerhalb von 14 Tagen) widerrufen werden, wenn im Vertrag die Reiserücktritts-Versicherung mit enthalten ist. Somit beginnt der Vertrag entsprechend sofort mit Abschluss. Wenn keine Reiserücktritts-Versicherung besteht, beginn der Vertrag erst ab Beginn der Anmietung und in den meisten Fällen unter 30 Tagen Anmietung.

Kann bei Umbuchung des Fahrzeuges der Vertrag auch geändert werden?

Ja, der Vertrag kann – vor Reiseantritt – auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Hierzu muss eine schriftliche Mitteilung eingereicht werden.