GAP-Deckung
Die sinnvolle Ergänzung bei Finanzierung oder Leasing
Bei Totalschaden oder Totalentwendung kann die Kfz-Versicherung niedriger leisten als die offene Forderung aus Finanzierung, Leasing oder Mietkauf. Die GAP-Deckung kann diese finanzielle Lücke schließen.
Die wichtigsten Highlights auf einen Blick
Finanzierungslücke schließen
Die GAP-Deckung kann die Differenz zwischen der offenen Forderung aus Leasing, Mietkauf oder Finanzierung und dem Wiederbeschaffungs- bzw. Zeitwert des Fahrzeugs absichern.
Schutz bei Totalschaden oder Totalentwendung
Bei einem Totalschaden oder bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub kann die GAP-Deckung greifen, wenn nach der Leistung der Kfz-Versicherung noch eine offene Forderung aus Finanzierung oder Leasing bestehen bleibt.
Anzahlung geschützt
Eine geleistete, noch nicht verbrauchte Anzahlung kann bei der Berechnung berücksichtigt und der Ausgleichsforderung hinzugerechnet werden.
Kasko-Selbstbeteiligung bis 1.000 €
Im Schadenfall kann auch die Selbstbeteiligung aus der bestehenden Kaskoversicherung bis maximal 1.000 € übernommen werden.
Zusatzkosten bis 5.000 €
Im Leistungsfall können zusätzlich versicherte Kosten bis insgesamt maximal 5.000 € übernommen werden, zum Beispiel für ein Ersatzfahrzeug, Bergungskosten sowie notwendige Reise- und Übernachtungskosten.
Großer Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für das versicherte Fahrzeug im geografischen Europa sowie in der Türkei, Marokko und Tunesien.
Die dargestellten Leistungen sind verkürzt beschrieben. Der konkrete Versicherungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot, dem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Kurze Zusammenfassung
Was leistet die GAP-Deckung?
- schließt die finanzielle Lücke nach Totalschaden oder Totalentwendung
- berücksichtigt eine nicht verbrauchte Anzahlung
- kann die Kasko-Selbstbeteiligung bis 1.000 € übernehmen
- umfasst zusätzliche Kosten bis 5.000 €
Wann ist sie sinnvoll?
- bei Finanzierung, Leasing oder Mietkauf
- für Wohnmobile und Wohnwagen
- wenn der Wiederbeschaffungswert unter der offenen Forderung liegt
- als sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Vollkaskoversicherung