FAQ
FAQ Mobilitäts-Schutz PLUS
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Mobilitäts-Schutz PLUS von AssVers – von Pannenhilfe und Abschleppen über Fahrzeugrücktransport, Weiterreise und persönliche Hilfeleistungen bis hin zur 24-Stunden-Hotline.
Der Mobilitäts-Schutz PLUS ist ein optional wählbarer Zusatzbaustein für noch mehr Sicherheit auf Reisen mit dem Wohnmobil.
Die dargestellten Antworten sind verkürzt beschrieben. Maßgeblich sind immer das konkrete Angebot, der Versicherungsschein und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Allgemeines zum Mobilitäts-Schutz PLUS
Der Mobilitäts-Schutz PLUS ist ein erweiterter Schutzbrief für Wohnmobile. Er bietet organisatorische und finanzielle Unterstützung, wenn es unterwegs zu einer Panne, einem Unfall, Diebstahl, Fahrzeugausfall oder weiteren Notfällen kommt.
Nein. Der Mobilitäts-Schutz PLUS ist optional wählbar und kann zusätzlich abgeschlossen werden. Der Mobilitäts-Schutz BASIS kann dagegen in der Vollkaskoversicherung beitragsfrei enthalten sein.
Der Mobilitäts-Schutz BASIS bietet bereits Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Fahrerausfall. Der Mobilitäts-Schutz PLUS erweitert diesen Schutz und kann insbesondere bei Einschaltung der 24-Stunden-Hotline deutlich höhere bzw. unbegrenzte Leistungen vorsehen.
Der Mobilitäts-Schutz PLUS ist besonders sinnvoll für Kunden, die mit dem Wohnmobil längere Reisen unternehmen, ins Ausland fahren oder bei Panne, Unfall oder Fahrzeugausfall auf schnelle organisatorische Hilfe und erweiterte Leistungen Wert legen.
In den Angebotsunterlagen wird der Mobilitäts-Schutz PLUS mit einem Jahresbeitrag ab 69,00 € dargestellt. Der konkrete Beitrag ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Fahrzeug, Reise und Geltungsbereich
Nein. Für den Mobilitäts-Schutz PLUS sind keine Höhen-, Längen- oder Gewichtsbeschränkungen für das versicherte Wohnmobil vorgesehen.
Der Mobilitäts-Schutz PLUS gilt in Europa, den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, sowie in Marokko, Tunesien und im asiatischen Teil der Türkei.
Ja. Der Schutz kann auch bei Reisen innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs und bei entsprechenden Fährverbindungen gelten, soweit die Voraussetzungen der Bedingungen erfüllt sind.
Als Reise gilt jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten. Dies ist besonders interessant für längere Wohnmobilreisen.
Ja. Der Schutz kann sowohl im Inland als auch im Ausland gelten, soweit die Voraussetzungen des vereinbarten Geltungsbereichs erfüllt sind.
24-Stunden-Hotline und Organisation
Viele Leistungen aus dem Mobilitäts-Schutz PLUS können direkt über die 24-Stunden-Hotline geltend gemacht werden. Bei Einschaltung der Hotline können bestimmte Leistungen unbegrenzt übernommen werden.
Wird die 24-Stunden-Hotline nicht eingeschaltet und eine Leistung selbst organisiert, können Summenbegrenzungen gelten. Deshalb sollte im Schaden- oder Pannenfall möglichst immer zuerst die Hotline kontaktiert werden.
Grundsätzlich sollten Hilfeleistungen über die 24-Stunden-Hotline organisiert werden. Werden Leistungen ohne vorherige Einschaltung der Hotline selbst organisiert, kann dies Auswirkungen auf die Höhe der Erstattung haben.
Ja. Gerade im Ausland ist die 24-Stunden-Hotline besonders wichtig, da sie bei der Organisation von Pannenhilfe, Abschleppen, Rücktransport oder weiteren Hilfeleistungen unterstützen kann.
Panne, Unfall und Abschleppen
Bei einer Panne oder einem Unfall kann Hilfe am Schadenort organisiert werden. Im Mobilitäts-Schutz PLUS können Pannen- und Unfallhilfeleistungen bei Einschaltung der 24-Stunden-Hotline unbegrenzt übernommen werden.
Ja. Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort gehören zu den Leistungen des Mobilitäts-Schutzes. Im PLUS-Baustein können diese Leistungen bei Nutzung der Hotline unbegrenzt vorgesehen sein.
Ja. Wenn das Wohnmobil nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, kann das Abschleppen organisiert werden. Beim Mobilitäts-Schutz PLUS können Abschleppkosten bei Einschaltung der 24-Stunden-Hotline unbegrenzt übernommen werden.
Ja. Muss das Wohnmobil nach einer Panne oder einem Unfall geborgen werden, kann die Bergung über den Mobilitäts-Schutz PLUS organisiert werden. Bei Einschaltung der 24-Stunden-Hotline können auch diese Leistungen unbegrenzt vorgesehen sein.
Abschleppen bedeutet, dass ein nicht mehr fahrbereites Fahrzeug zu einer Werkstatt oder einem geeigneten Ort gebracht wird. Bergen bedeutet, dass das Fahrzeug zunächst aus einer besonderen Lage befreit werden muss, zum Beispiel nach einem Unfall, Abrutschen oder Festfahren.
Fahrzeugausfall und Rücktransport
Wenn das Wohnmobil nach Panne, Unfall oder anderem Fahrzeugausfall nicht mehr fahrbereit ist, kann der Mobilitäts-Schutz PLUS verschiedene Leistungen unterstützen – zum Beispiel Abschleppen, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen oder Fahrzeugrücktransport.
Ja. Ein Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall kann enthalten sein. Innerhalb Europas kann dieser bei Einschaltung der 24-Stunden-Hotline unbegrenzt vorgesehen sein; außerhalb Europas gilt laut Gegenüberstellung eine Begrenzung bis 5.000 €.
Ja. Bei einem Fahrzeugausfall können Kosten für Weiter- oder Rückfahrt übernommen werden, zum Beispiel mit Bahn oder Flug, abhängig vom konkreten Leistungsfall und den Bedingungen.
Ja. Wenn eine Weiterreise oder Rückreise nicht sofort möglich ist, können Übernachtungskosten unterstützt werden. Der genaue Umfang ergibt sich aus den vereinbarten Bedingungen.
Ja. Bei einem Fahrzeugausfall kann auch ein Mietwagen unterstützt werden, wenn dies nach dem konkreten Leistungsfall vorgesehen ist.
Ja. Ein Ersatzteilversand kann Bestandteil der Schutzbriefleistungen sein, wenn das erforderliche Ersatzteil vor Ort nicht beschafft werden kann.
Ja. Fahrzeugunterstellkosten nach einem Fahrzeugausfall können mitversichert sein, wenn das Fahrzeug vorübergehend sicher abgestellt werden muss.
Der Mobilitäts-Schutz PLUS kann auch bei Fahrzeugverzollung oder Fahrzeugverschrottung unterstützen, wenn eine Rückführung nicht mehr sinnvoll oder möglich ist.
Fahrerausfall und persönliche Hilfeleistungen
Wenn der Fahrer ausfällt und das Wohnmobil nicht mehr selbst zurückfahren kann, kann eine Fahrzeugabholung organisiert werden.
Ja. Die Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall gehört zu den aufgeführten Schutzbriefleistungen.
Ja. Der Mobilitäts-Schutz PLUS kann persönliche Hilfeleistungen umfassen, zum Beispiel Arzneimittelversand, Kosten für Krankenbesuch, Krankenrücktransport, Kinderrückholung oder Hilfe im Todesfall. Diese Leistungen sind in der Gegenüberstellung aufgeführt.
Ja. Ein Krankenrücktransport kann im Rahmen der Schutzbriefleistungen enthalten sein, wenn die Voraussetzungen der Bedingungen erfüllt sind.
Ja. Eine Kinderrückholung kann im Rahmen der persönlichen Hilfeleistungen vorgesehen sein.
Ja. Hilfe im Todesfall kann Bestandteil der Schutzbriefleistungen sein.
Weitere praktische Hilfeleistungen
Ja. Schlüsselhilfe kann im Mobilitäts-Schutz PLUS enthalten sein.
Ja. Das Entfernen des falschen Treibstoffs kann als Hilfeleistung enthalten sein.
Ja. Der Mobilitäts-Schutz PLUS kann auch bei Diebstahl des Wohnmobils unterstützen, zum Beispiel bei Weiterreise, Rückreise oder organisatorischen Hilfeleistungen.
Der konkrete Umfang richtet sich nach den Bedingungen und dem versicherten Fahrzeug. Bei Fragen zu mitgeführten Anhängern sollte der konkrete Vertrag geprüft werden.
Schadenfall und Verhalten unterwegs
Bei Panne, Unfall oder Fahrzeugausfall sollte möglichst zuerst die 24-Stunden-Hotline kontaktiert werden. Diese organisiert die weiteren Schritte und kann helfen, die passenden Leistungen einzuleiten.
Bewahren Sie Rechnungen, Belege, Werkstattunterlagen, Abschleppnachweise, Hotelrechnungen, Mietwagenbelege und sonstige Nachweise sorgfältig auf. Diese können für die Prüfung und Erstattung benötigt werden.
Ja. Je schneller die Hotline bzw. die zuständige Stelle informiert wird, desto besser können Hilfeleistungen organisiert und mögliche Erstattungen geprüft werden.
Vor größeren Maßnahmen sollte möglichst die 24-Stunden-Hotline eingeschaltet werden. Werden Leistungen ohne vorherige Abstimmung selbst organisiert, können Begrenzungen oder Einschränkungen gelten.
Sie haben weitere Fragen?
Unser Team unterstützt Sie gerne bei Fragen zum Mobilitäts-Schutz PLUS, zum Unterschied zwischen BASIS und PLUS, zum Geltungsbereich oder zum richtigen Verhalten bei Panne, Unfall oder Fahrzeugausfall.