FAQ
FAQ Wohnmobilversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Wohnmobilversicherung von AssVers – von der Angebotsberechnung über den Versicherungsschutz bis hin zu Zusatzbausteinen und Schadenfällen.
Die dargestellten Antworten sind verkürzt beschrieben. Maßgeblich sind immer das konkrete Angebot, der Versicherungsschein und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Allgemeines zur Wohnmobilversicherung
Die Wohnmobilversicherung ist für privat genutzte Wohnmobile vorgesehen. Nicht versicherbar sind nach den Angebotsunterlagen unter anderem Gelände- und Expeditionsfahrzeuge sowie Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge.
Die Wohnmobilversicherung kombiniert Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Je nach Angebot können zusätzlich besondere Wohnmobil-Leistungen, ein Basis-Schutzbrief sowie optionale Zusatzbausteine enthalten oder wählbar sein.
In den Angebotsunterlagen wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. € pauschal, maximal 15 Mio. € je geschädigte Person, ausgewiesen.
Ja. Über den Tarifrechner kann ein Angebot für die Wohnmobilversicherung berechnet werden. Der konkrete Beitrag richtet sich unter anderem nach Fahrzeugdaten, Nutzung, Schadenfreiheitsklasse, Selbstbeteiligung, Fahrerkreis und gewählten Zusatzbausteinen.
Kasko und Leistungs-Highlights
Bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Verlust kann im entsprechenden Leistungsumfang der Neupreis des Wohnmobils bis zu 48 Monate nach Erstzulassung ersetzt werden. In den Leistungsunterlagen ist diese Leistung für die Produktlinie Premium beschrieben.
Bei einem gebraucht gekauften Wohnmobil kann im entsprechenden Leistungsumfang der gezahlte Kaufpreis bis zu 48 Monate geschützt sein. Die Unterlagen beschreiben dies für die Produktlinie Premium bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust.
Ja. Glasbruchschäden können in der Teilkasko abgesichert sein. In den Angebotsunterlagen wird ausdrücklich genannt, dass Glasbruchschäden ohne Begrenzung abzüglich Teilkasko-Selbstbeteiligung erstattet werden.
Bei Reparatur eines Glasschadens kann auf den Abzug der Selbstbeteiligung verzichtet werden. Dies gilt nicht beim Austausch der Scheibe.
Bei Reparatur eines Elementarschadens wird in den Angebotsunterlagen eine Selbstbeteiligung von 500 € je Schadenfall genannt, sofern keine höhere Teilkasko-Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Bei Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag können 222 € pro Quadratmeter beschädigter Dachfläche abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung erstattet werden, wenn nicht repariert wird.
Ja, Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden können mitversichert sein. Da die Entschädigungsgrenzen je nach angebotenem Leistungsumfang unterschiedlich sein können, sollte auf der FAQ-Seite neutral formuliert werden: mit hohen Entschädigungsgrenzen. Die Leistungsübersicht nennt Tierbiss und Kurzschluss inklusive Folgeschäden als Leistungen.
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind besondere Schadenfälle am Fahrzeug, zum Beispiel durch Falschbetankung, Reifenplatzer, Bedienungsfehler, Schlingerdeckung oder das Aufspringen von Motorhaube, Seitenklappe oder Heckgaragentür. Diese können im entsprechenden Leistungsumfang mitversichert sein.
Ja, freie Werkstattwahl kann bei Kaskoschäden enthalten sein. Die Leistungsübersicht nennt die freie Werkstattwahl ausdrücklich als Leistung.
In der Voll- und Teilkaskoversicherung kann auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet werden. Ausnahmen ergeben sich aus den zugrunde liegenden Bedingungen.
Ausland, Fähre und Reisen
Der örtliche Geltungsbereich umfasst die geografischen Grenzen Europas, die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, sowie Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei.
Ja. Das Fährrisiko kann mitversichert sein. Versichert sein können Schäden beim Transport auf einem Schiff, zum Beispiel wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder wenn das Fahrzeug aufgrund von Wetterlage, Seegang oder Havarie-Grosse über Bord geht.
Havarie-Grosse bedeutet vereinfacht, dass ein Fahrzeug oder Ladung auf Anordnung der Schiffsführung geopfert wird, um Schiff, Passagiere oder Ladung zu retten. In solchen Fällen kann das Fährrisiko im Rahmen der Bedingungen greifen.
In bestimmten Leistungsumfängen kann eine Auslandschadenschutz-Versicherung enthalten sein. Diese kann bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland helfen, den Personen- und Sachschaden so zu regulieren, als wäre der ausländische Unfallgegner beim eigenen Versicherer haftpflichtversichert.
Schutzbrief und Mobilität
Ja. In der Vollkaskoversicherung kann der Mobilitäts-Schutz BASIS beitragsfrei enthalten sein. Dieser bietet Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Fahrerausfall.
Der Mobilitäts-Schutz BASIS kann beitragsfrei in der Vollkasko enthalten sein. Der Mobilitäts-Schutz PLUS ist optional wählbar und erweitert die Leistungen, unter anderem mit unbegrenzter Übernahme bestimmter Leistungen bei Einschaltung der 24-Stunden-Hotline.
Nein. In der Leistungsübersicht zum Mobilitäts-Schutz wird für BASIS und PLUS jeweils genannt, dass keine Höhen-, Längen- oder Gewichtsbeschränkungen bestehen.
In den Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass als Reise jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten gilt.
Zusatzbausteine
Je nach Angebot können unter anderem folgende Zusatzbausteine optional wählbar sein:
- Rabatt-Schutz
- Mobilitäts-Schutz PLUS
- Camper-Inhaltsschutz
- GAP-Deckung
- Verkehrs-Rechtsschutz
Diese Bausteine sind in der Leistungsübersicht als optional wählbar aufgeführt.
Mit dem Rabatt-Schutz kann ein Schaden pro Kalenderjahr ohne Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt bleiben. Der günstige Schadenfreiheitsrabatt wird dadurch besser geschützt.
Nein. In den Angebotsunterlagen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass loser Inhalt in der Vollkaskoversicherung nicht mitversichert ist. Dafür kann der Camper-Inhaltsschutz optional abgeschlossen werden.
Der Camper-Inhaltsschutz kann in vier Bausteinen mit Versicherungssummen von 5.000 €, 10.000 €, 15.000 € oder 20.000 € gewählt werden.
Eine GAP-Deckung kann bei finanzierten oder geleasten Wohnmobilen sinnvoll sein. Sie kann helfen, eine mögliche Lücke zwischen der Entschädigung der Kfz-Versicherung und der offenen Finanzierungs- oder Leasingforderung zu schließen.
Ja. Verkehrs-Rechtsschutz kann optional ergänzt werden – entweder für ein Wohnmobil oder für alle Fahrzeuge der Familie. In den Angebotsunterlagen wird eine unbegrenzte Versicherungssumme, 500.000 € Strafkaution und 150 € Selbstbeteiligung genannt.
Antrag, Beitrag und Schadenfreiheitsrabatt
Der Beitrag hängt unter anderem von Fahrzeugdaten, Neuwert, Aufbauart, Dachmaterial, zulässigem Gesamtgewicht, Kilometerleistung, Fahrerkreis, Schadenfreiheitsklasse, Selbstbeteiligung, Zahlungsweise und gewählten Zusatzbausteinen ab.
Ja. In den Angebotsunterlagen wird darauf hingewiesen, dass sich der Beitrag bei unterjähriger Zahlungsperiode und/oder Zahlungsart Rechnung erhöhen kann.
Die SFR-Anrechnung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung durch die Vorversicherung. Erst nach Rückmeldung des Vorversicherers steht die Schadenfreiheitsklasse endgültig fest.
Für die Berechnung und Bewertung ist der im Antrag bzw. Angebot abgefragte Neuwert maßgeblich. Bei Wohnmobilen sollte grundsätzlich der korrekte Listenpreis beziehungsweise Neuwert inklusive mitversicherter Fahrzeug- und Zubehörteile angegeben werden. Rabatte oder Nachlässe sollten nicht vom Listenpreis abgezogen werden.
Schadenfall
Ein Schaden sollte schnellstmöglich über den vorgesehenen Schadenweg gemeldet werden. Je nach Produkt und Versicherer kann dies über die Schadenhotline, das Portal oder die angegebenen Kontaktdaten erfolgen.
Versicherte Vollkaskoschäden werden nach den Angebotsunterlagen unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet. Im Schadenfall kann das Wohnmobil durch unabhängige Sachverständigenorganisationen, insbesondere auf Wohnmobile spezialisierte Sachverständige, besichtigt werden.
Ja. Gerade bei größeren Schäden, Glasbruch, Elementarschäden oder Auslandsschäden sollte vor einer Reparatur die Schadenmeldung erfolgen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Sie haben weitere Fragen?
Unser Team unterstützt Sie gerne bei Fragen zur Wohnmobilversicherung, zur Angebotsberechnung, zu Leistungsinhalten oder zu optionalen Zusatzbausteinen.
Kontakt
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