FAQ
FAQ Wohnwagenversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Wohnwagenversicherung von AssVers – von der Angebotsberechnung über den Versicherungsschutz bis hin zu Zusatzbausteinen und Schadenfällen.
Die dargestellten Antworten sind verkürzt beschrieben. Maßgeblich sind immer das konkrete Angebot, der Versicherungsschein und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Allgemeines zur Wohnwagenversicherung
Die Wohnwagenversicherung ist für privat genutzte Wohnwagen vorgesehen. Sie eignet sich für Kunden, die ihren Wohnwagen zuverlässig gegen typische Risiken wie Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoschäden absichern möchten.
Die Wohnwagenversicherung kann je nach gewähltem Versicherungsschutz eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko umfassen. Zusätzlich können besondere Leistungen und optionale Zusatzbausteine hinzukommen.
Ja, für zulassungspflichtige Wohnwagen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie schützt, wenn durch den Wohnwagen Dritte geschädigt werden.
Ja. Über den Tarifrechner kann ein Angebot für die Wohnwagenversicherung berechnet werden. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach den Fahrzeugdaten, dem Versicherungsumfang, der Selbstbeteiligung und möglichen Zusatzbausteinen.
Kasko und Leistungs-Highlights
Die Teilkasko kann unter anderem Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch sowie Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden absichern. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den Versicherungsbedingungen.
Die Vollkasko erweitert den Schutz zusätzlich um selbstverschuldete Unfallschäden am Wohnwagen sowie um Schäden durch Vandalismus. Sie ist besonders sinnvoll bei hochwertigen oder neueren Wohnwagen.
Bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Verlust kann innerhalb der vereinbarten Frist der Neupreis des Wohnwagens ersetzt werden. Das schützt besonders in den ersten Jahren vor einem finanziellen Wertverlust.
Bei einem gebraucht gekauften Wohnwagen kann der gezahlte Kaufpreis bis zu 24 Monate abgesichert sein. Das bietet zusätzlichen Schutz, wenn der Wohnwagen nach dem Kauf gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet.
Ja, Glasbruchschäden können über die Teilkasko abgesichert sein. Dies ist besonders wichtig, da Fenster, Dachhauben oder spezielle Wohnwagenverglasungen im Schadenfall hohe Kosten verursachen können.
Bei der Reparatur eines Glasschadens kann auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung verzichtet werden. Dies gilt in der Regel für Reparaturen, nicht für den Austausch der Scheibe oder des Glaselements.
Schäden durch Tierbiss, zum Beispiel durch Marder, sowie Kurzschlussschäden können inklusive daraus entstehender Folgeschäden abgesichert sein. Der genaue Umfang richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz.
Diebstahl des Wohnwagens kann über die Teilkasko abgesichert sein. Vandalismusschäden sind üblicherweise Bestandteil der Vollkasko. Maßgeblich ist der gewählte Versicherungsschutz.
Unfallschäden am eigenen Wohnwagen können über die Vollkasko abgesichert sein. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Rangieren, Abkommen von der Fahrbahn oder selbstverschuldete Kollisionen.
Ausland, Fähre und Reisen
Der Versicherungsschutz kann europaweit gelten und zusätzlich Marokko, Tunesien sowie den asiatischen Teil der Türkei umfassen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen
Ja, das Fährrisiko kann mitversichert sein. Dabei können bestimmte Schäden beim Transport auf einer Fähre oder einem Schiff abgesichert sein, zum Beispiel bei Strandung, Kollision, Untergang oder Havarie-Grosse.
Ja. Wird das gesamte Wohnmobil oder der gesamte Wohnwagen gestohlen und befinden sich versicherte Gegenstände darin, kann der Camper-Inhalts-Schutz für den versicherten Inhalt greifen.
Havarie-Grosse ist ein Begriff aus dem Seerecht. Vereinfacht gesagt geht es um Kosten oder Schäden, die entstehen, wenn zur Rettung von Schiff, Ladung oder Fahrzeugen besondere Maßnahmen notwendig werden. Je nach Versicherungsschutz kann der Wohnwagen in solchen Fällen abgesichert sein.
Ja, der Versicherungsschutz kann auch bei Reisen im Ausland gelten, soweit das Reiseland im vereinbarten Geltungsbereich enthalten ist. Vor besonderen Reisen empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen.
Schutzbrief und Mobilität
Ein Schutzbrief kann je nach gewähltem Versicherungsschutz enthalten oder optional wählbar sein. Dieser kann bei Panne, Unfall oder anderen Notfällen unterwegs unterstützen.
Der Mobilitäts-Schutz bietet Hilfeleistungen, wenn der Wohnwagen oder das Zugfahrzeug unterwegs ausfällt. Dazu können je nach Umfang Pannenhilfe, Abschleppen, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung oder weitere organisatorische Hilfen gehören.
Ja, ein erweiterter Mobilitäts-Schutz PLUS kann optional wählbar sein. Dieser bietet zusätzliche Leistungen und kann besonders für längere Reisen oder Fahrten ins Ausland sinnvoll sein.
Ob und in welchem Umfang Beschränkungen gelten, richtet sich nach dem gewählten Schutzbrief bzw. Mobilitäts-Schutz. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den Bedingungen.
Zusatzbausteine
Je nach Angebot können verschiedene Zusatzbausteine sinnvoll sein, zum Beispiel:
- Camper-Inhaltsschutz
- GAP-Deckung
- Mobilitäts-Schutz PLUS
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
- Verkehrs-Rechtsschutz
Nein, loser Inhalt ist in der Kaskoversicherung grundsätzlich nicht automatisch mitversichert. Für Reisegepäck, Campingausrüstung, Technik, Fahrräder oder persönliche Gegenstände kann der Camper-Inhaltsschutz sinnvoll sein.
Der Camper-Inhaltsschutz kann den losen, nicht fest eingebauten Inhalt im Wohnwagen absichern. Dazu zählen zum Beispiel Reisegepäck, Haushaltszubehör, Technik, Elektronik, Fahrräder und Sportgeräte.
Eine GAP-Deckung kann bei finanzierten oder geleasten Wohnwagen sinnvoll sein. Sie kann helfen, eine mögliche Lücke zwischen der Entschädigung der Kaskoversicherung und der offenen Finanzierungs- oder Leasingforderung zu schließen.
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind besondere Schadenfälle, die über den klassischen Kaskoschutz hinausgehen können. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Reifenplatzer, Bedienungsfehler, Falschbetankung, Schlingerdeckung oder Bruchschäden.
Ja, Verkehrs-Rechtsschutz kann optional ergänzt werden. Dieser kann helfen, rechtliche Interessen rund um den Straßenverkehr durchzusetzen.
Antrag, Beitrag und Schadenfreiheitsrabatt
Der Beitrag hängt unter anderem vom Wert des Wohnwagens, dem gewünschten Versicherungsumfang, der Selbstbeteiligung, dem Zulassungsort, der Nutzung und möglichen Zusatzbausteinen ab.
Ja, je nach Zahlungsweise kann sich der Beitrag verändern. Die konkrete Beitragsberechnung ergibt sich aus dem Angebot.
Ob eine Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt wird, hängt vom jeweiligen Produkt und Versicherungsumfang ab. Die genaue Einstufung ergibt sich aus dem Angebot und den Annahmerichtlinien.
Für die Bewertung ist der im Antrag abgefragte Wert maßgeblich. Bei Neufahrzeugen sollte grundsätzlich der korrekte Listenpreis bzw. Neuwert inklusive mitversicherter Ausstattung angegeben werden. Rabatte oder Nachlässe sollten nicht abgezogen werden.
Schadenfall
Ein Schaden sollte schnellstmöglich über den vorgesehenen Schadenweg gemeldet werden. Je nach Produkt kann dies über das Portal, eine Schadenhotline oder die angegebenen Kontaktdaten erfolgen.
Bei einem versicherten Kaskoschaden wird geprüft, ob und in welcher Höhe der Schaden nach den vereinbarten Bedingungen ersetzt werden kann. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird dabei berücksichtigt.
Ja. Vor einer Reparatur sollte der Schaden gemeldet und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Das gilt besonders bei größeren Schäden, Glasbruch, Elementarschäden oder Schäden im Ausland.
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Unser Team unterstützt Sie gerne bei Fragen zur Wohnwagenversicherung, zur Angebotsberechnung, zu Leistungsinhalten oder zu optionalen Zusatzbausteinen
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