Wohnwagen Premium-Versicherung
Die Zusatzversicherung zu einer bei uns bestehenden Wohnwagenversicherung
24 Monate Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Mit der Wohnwagen Neupreis Versicherung zahlt der Versicherer den Neupreis des Wohnwagens, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.
24 Monate Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Mit der Wohnwagen Kaufpreis Versicherung zahlt der Versicherer den Kaufpreis des Wohnwagens, die als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden, wenn innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.
Tierbiss inkl. Folgeschäden
Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss verursacht werden, sind in der Wohnwagenversicherung (Teilkasko) mitversichert. Diese Schäden inkl. daraus resultierende Folgeschäden sind bis zu einer Höhe von 10.000,- € mitversichert .
Kurzschluss inkl. Folgeschäden
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Wohnwagens durch Kurzschluss. Folgeschäden an Aggregaten sind bis zu einer Höhe von 10.000,- € mitversichert.
Erweiterung der versicherten Elementarschäden
- Erdbeben (naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird)
- Erdrutsch (naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen, z. B. Mure)
- Erdsenkung (naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen)
- Lawinen (an Berghängen oder von Hausdächern niedergehende Schnee- oder Eismassen)
- Vulkanausbruch (plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava-Ergüssen, Asche-Eruption oder dem Ausströmen von sonstigen Materialen und Gasen)
Mitversicherung Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug z. B. durch
- Aufspringen der Motorhaube, Seitenklappe, Heckgaragentür
- Falschbetankung
- Reifenplatzer
- Bedienungsfehler,
- ein verbundenes Fahrzeug ohne Einwirkung von außen (Schlingerdeckung)
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen zum direkten Download: